Zertifizierung

Als erster Rettungsdienst des Landes Schleswig-Holstein wurde der Rettungsdienst Schleswig-Flensburg nach § 10 SHRDG zertifiziert. Durch effiziente Abläufe und klar definierte Standards eines Unternehmens wird schnelle sowie qualitativ hochwertige Notfallmedizin gewährleistet. Anhand landesweit einheitlicher Prüfkataloge werden regelmäßige Überprüfungen (Audits) durchgeführt, um ebendiese gesetzten Qualitätsstandards zu überprüfen und zu erhalten.