Benutzungsentgelte

Wer übernimmt die Kosten für den Einsatz?

Bei gesetzlich Krankenversicherten übernimmt die Krankenkasse nach den Vorschriften des SGB V die Kosten der Versorgung durch Notärzte, der Rettungsfahrt zum Krankenhaus und von aus zwingenden Gründen notwendigen Krankentransporten (bis auf die Zuzahlung nach § 61 SGB V in Höhe von maximal 10,00 Euro). Zur Abrechnung eines Krankentransportes wird immer eine ärztliche Verordnung benötigt. Privat versicherten Personen senden wir unseren Leistungsbescheid in einfacher Ausführung direkt zu. Sie können diese dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

Zögern Sie keinesfalls, im Notfall einen Notruf abzusetzen!

Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, die 112 zu wählen und die Situation vor Ort zu schildern. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass Sie die Lage falsch eingeschätzt haben und rückblickend ein Rettungseinsatz doch nicht erforderlich gewesen wäre, ist dies ein Fehleinsatz und wird nicht in Rechnung gestellt. Lediglich bei konkretem und somit vorsätzlichem Notrufmissbrauch, z.B. durch die Meldung eines Unfalls, der gar nicht passiert ist, kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Benutzungsentgelte

Die aktuellen Einsatztarife (Entgelte) stellen sich seit dem 1.Januar 2024 wie folgt dar:

Pauschalentgelt für den Einsatz eines

Rettungstransportwagens (RTW) 1.047,89 EUR
Krankentransportwagens (KTW) bis 99 km 102,06 EUR
Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) einschließlich Notarzt 555,11 EUR

Es wird ein Entgelt pro Beförderungskilometer berechnet:

Rettungstransportwagen (RTW)

0,00 EUR

Krankentransport-Fernfahrten ab 100 km,  Berechnung ab dem 1. Kilometer

2,00 EUR
Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) 0,00 EUR


Die Einsatztarife (Entgelte) stellten sich im Jahr 2023 wie folgt dar:

Pauschalentgelt für den Einsatz eines

Rettungstransportwagens (RTW) 850,21 EUR
Krankentransportwagens (KTW) bis 99 km 82,82 EUR
Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) einschließlich Notarzt 498,94 EUR

Es wurde ein Entgelt pro Beförderungskilometer berechnet:

Rettungstransportwagen (RTW) 0,00 EUR

Krankentransport-Fernfahrten ab 100 km,  Berechnung ab dem 1. Kilometer

2,00 EUR
Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) 0,00 EUR