Veranstaltungen mit Sanitätswachdienst

Die Zuständigkeit für die sanitätsdienstliche Absicherung einer Veranstaltung liegt in erster Linie bei den Veranstaltern und den von den Veranstaltern privatrechtlich beauftragten Hilfsorganisationen oder Unternehmen.

Um während einer Veranstaltung eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen dem Sanitätswachdienst und uns als öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen, sollten die Einsatzplanungen gut aufeinander abgestimmt sein. Nur so kann eine sachgerechte und verzögerungsfreie Versorgung von Patient:innen gewährleistet werden. Die Schnittstellen sollten jeweils individuell abgestimmt werden, damit im Fall der Fälle alle Planungen ineinandergreifen.

Dafür hat der Rettungsdienst des Kreises Schleswig-Flensburg eine Checkliste für die beteiligten Veranstalter:innen erstellt, die auch für die weitere Abstimmung der sanitätsdienstlichen Einsatzplanung zugrunde gelegt werden kann. Für die konstruktive Zusammenarbeit und Abstimmung sollte die Checkliste durch die mit der Durchführung des Sanitätswachdienst beauftragten Organisation regulär vier Wochen vor der Veranstaltung per E-Mail an den Rettungsdienst (operativer-dienst@rettungsdienst-sl-fl.de) übersendet werden.

Die Checkliste findet sich hier

Für die Detailplanung nimmt ein verantwortlicher Mitarbeitender des Rettungsdienstes Kontakt zu der Organisation auf, um die Schnittstellen und offenen Fragestellungen abzustimmen.

Grundlage hierfür ist das SHRDG:

§ 28
Sanitätsdienst bei Veranstaltungen

(1) Die für die Entgegennahme der Anzeige oder die Erlaubnis einer Veranstaltung zuständige Behörde hat unverzüglich nach Eingang der Anzeige oder des Genehmigungsantrages den Rettungsdienstträger über Veranstaltungen zu informieren, bei denen die Einrichtung eines Sanitätsdienstes erforderlich ist. Die zuständige Behörde hat ihre Anforderungen an den Sanitätsdienst mit den Planungen des Rettungsdienstträgers abzustimmen. Mitteilungs- und Beteiligungspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.