Rechtliche Grundlagen

Dem Rettungsdienst des Kreises Schleswig-Flensburg – Anstalt des öffentlichen Rechts – wurden gemäß entsprechender Beschlüsse des Kreistages per Satzung die Funktionen des Trägers des Rettungsdienstes im Kreis Schleswig-Flensburg übertragen und aufgegeben. Hierzu zählen im Wesentlichen die Finanzverantwortung und die organisatorische sowie medizinische Fachaufsicht im Rettungsdienstbereich Schleswig-Flensburg. Hinzu kommt der Betrieb von Rettungswachen, die zur Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen im Sinne SHRDG erforderlich sind, sowie der zur bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Vorhaltung erforderlichen Einsatzmitteln für die Notfallrettung, den Krankentransport und die Bewältigung von rettungsdienstlichen Großschadensereignissen.

Die notwendigen Aufwendungen werden grundsätzlich von den Kostenträgern des Rettungsdienstes finanziert. Die Finanzierung des Rettungsdienstes Schleswig-Flensburg erfolgt demnach durch Mittel der Solidargemeinschaft im Rahmen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Das Unternehmen stellt somit ein bedeutsames Element der Daseinsfürsorge und der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dar. Es erbringt wesentliche und spezifische Leistungen zum Schutz und zur Sicherheit der Bevölkerung im Kreis Schleswig-Flensburg. Das Unternehmen verpflichtet sich somit zu hohen Ansprüchen an Kommunikation, Kooperation und Fachlichkeit. Gegenüber den Leistungsempfängern, verpflichtet sich das Unternehmen zur bedarfsgerechten, wirtschaftlichen und sachgerechten Organisation bzw. Betrieb leistungsfähiger rettungsdienstlicher Komponenten.

Grundlagen für die Arbeit des Unternehmens bilden darüber hinaus verschiedene Gesetzestexte. Darunter fallen: