Unsere Aufgaben
Notfallrettung
Nach Schleswig-Holsteinischem Rettungsdienstgesetz (2017) wird Notfallrettung definiert als „die präklinische notfallmedizinische Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten. Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind Personen, die sich in unmittelbarer Lebensgefahr befinden und daher unverzüglich notfallmedizinisch versorgt werden müssen; dazu gehören auch Personen, bei denen eine signifikante Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist, wenn sie nicht unverzüglich notfallmedizinisch versorgt werden. Soweit dies medizinisch erforderlich ist, umfasst die Notfallrettung die Beförderung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten in einem geeigneten Rettungsmittel in eine der nächstgelegenen geeigneten Behandlungseinrichtungen“.
Der überwiegende Teil der derzeit bestehenden Standorte der Rettungswagen (RTW) der AöR wird im Rahmen von seit 1972 mehrfach erweiterter bzw. modifizierter Verträge im Rahmen einer Beauftragung zur Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen mit dem DRK KV SL-FL inklusive der Bereitstellung von Räumlichkeiten etabliert (Schleswig, Kappeln, Steinbergkirche, Medelby, Eggebek, Stapel).
Zusätzlich werden zwei Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) jeweils am Standort Schuby und Kappeln vorgehalten. Die Räumlichkeiten nebst Grundstück und die gesamte Ausstattung nebst Einsatzfahrzeug und Gerät in Schuby sind Eigentum der AöR, die personelle Besetzung des Rettungsmittels erfolgt durch vertraglich gebundene Durchführer.
Notarzteinsatzfahrzeuge dienen der Zubringung von Notärzt:innen zum Einsatzort. Das bedeutet, dass darin keine Patient:innen transportiert werden können.
Krankentransport
Krankentransport beschreibt die „fachgerechte medizinische Betreuung und Beförderung von verletzten, erkrankten oder sonst in einer Körperfunktion beeinträchtigten Personen, die während der Fahrt einer medizinischen Versorgung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist und die keine Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten sind“ (SHRDG, 2017).
Rettungsdienstliche Großschadensereignisse
Die Bewältigung rettungsdienstlicher Großschadensereignisse stellt eine weitere Kernaufgabe des Rettungsdienst Schleswig-Flensburg dar. Ein rettungsdienstliches Großschadensereignis „liegt vor, wenn anzunehmen ist, dass mit den einsatzbereiten Mitteln des Rettungsdienstes eine Versorgung der Verletzten oder Erkrankten am Einsatzort oder ihre Beförderung nicht gewährleistet ist oder dass eine Koordinierung der notfallmedizinischen Maßnahmen notwendig ist“ (SHRDG, 2017).
Die entsprechenden Einheiten für ebendiese Bewältigung (MANV-Einheit SL-FL) ist gem. DVO-SHRDG und MANV-Konzept SH vollständig mit einer Versorgungskomponente und zwei Transportkomponenten aufgestellt und in einem Gebäude in Busdorf untergebracht. Dieses Gebäude wurde in 2021 errichtet und langfristig angemietet. Es bietet alle notwendigen Einrichtungen und Komponenten (Standplätze für bis zu 18 Fahrzeuge, Umkleiden und sanitäre Anlagen, Materiallager, Ausrüstung für einfache Maßnahmen zur Instandsetzung und Wartung).