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Wer trägt die Kosten für den Einsatz?

Bei gesetzlich Krankenversicherten übernimmt die Krankenkasse nach den Vorschriften des SGB V die Kosten der Versorgung durch Notärzte, der Rettungsfahrt zum Krankenhaus und von aus zwingenden Gründen notwendigen Krankentransporten (bis auf die Zuzahlung nach § 61 SGB V in Höhe von maximal 10,00 Euro). Zur Abrechnung eines Krankentransportes wird immer eine ärztliche Verordnung benötigt.

Privat versicherten Personen senden wir unsere Rechnung direkt zu. Sie können diese dann bei ihrer Krankenversicherung einreichen.

Zögern Sie keinesfalls, einen Notruf abzusetzen!

Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, die 112 zu wählen und die Situation vor Ort zu schildern. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass Sie die Lage falsch eingeschätzt haben und rückblickend ein Rettungseinsatz doch nicht erforderlich gewesen wäre, ist dies ein Fehleinsatz und wird niemandem in Rechnung gestellt.

Lediglich bei konkretem und somit vorsätzlichem Notrufmissbrauch, z.B. durch die Meldung eines Unfalls, der gar nicht passiert ist, kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

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