Sprungziele
Seiteninhalt

Leistungsbeschreibung

Der Rettungsdienst stellt eine kommunale Pflichtaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte dar, mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicherzustellen.

Notfallrettung

Die Notfallrettung umfasst die medizinische Versorgung von Notfallpatienten durch dafür besonders qualifiziertes Personal und die Beförderung in besonders ausgestatteten Rettungswagen in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.

Krankentransport

Der Krankentransport ist die Beförderung anderer kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die während des Transportes der fachgerechten medizinischen Betreuung und der besonderen Einrichtungen eines Krankentransportwagens bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist.

  

Die genauen Richtlinien hierfür sind im Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein SHRDG und in der Durchführungsverordnung Schleswig-Holstein SHRDG- DVO verankert.

Seite zurück Nach oben