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Unsere Aufgaben

Unsere Aufgaben ergeben sich im Wesentlichen aus Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes des Landes Schleswig-Holstein. Dementsprechend führen wir Notfalleinsätze und Krankentransporte gemeinsam mit vertraglich eingebundenen Leistungserbringern durch.

Des Weiteren sind wir für die Leitung und Bewältigung von rettungsdienstlichen Großschadensereignissen zuständig.

Darüber hinaus nehmen wir überwiegend die dem Kreis obliegenden Aufgaben als Rettungsdienstträger wahr.

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